📚 AEVO Lernblatt

Ausbilder-Eignungsprüfung · Eiling/Schlotthauer · 14. Auflage

1Planen 2Vorbereiten 3Durchführen 4Abschließen §Gesetze
1Ausbildungsvoraussetzungen prüfen & planen
1.1 · Vorteile & Nutzen betrieblicher Ausbildung
Direkter Nutzen für den Betrieb
  • Bedarfsgerechte Qualifikation (qualitativ & quantitativ)
  • Geringere Einarbeitungskosten
  • Reduzierte Suchkosten nach Fachkräften
  • Weniger Fehlbesetzungsrisiko
  • Optimierte Altersstruktur im Betrieb
  • Imagesteigerung des Unternehmens
Indirekter / gesellschaftlicher Nutzen
  • Nachwuchssicherung für den Fachkräftemarkt
  • Reduktion der Jugendarbeitslosigkeit
  • Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit
  • Gesellschaftliche Verantwortung
BBiG-Ziel: Vermittlung der beruflichen Handlungskompetenz für eine qualifizierte Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt.
Direkter vs. indirekter Nutzen kommt regelmäßig! Mindestens 3 Beispiele je Seite einprägen.
1.2 · Rechtliche Rahmenbedingungen
Wichtige Gesetze
GesetzKerninhalt
BBiGZentrales Regelwerk: Ausbildungsverhältnis, Rechte/Pflichten, Prüfungen
HwOBBiG-Äquivalent fürs Handwerk
AEVOAusbilder-Eignungsverordnung
JArbSchGJugendarbeitsschutz: Zeiten, Pausen, Urlaub <18 J.
BUrlGMindesturlaub (24 Werktage)
AGGDiskriminierungsschutz bei Auswahl
BetrVGMitbestimmungsrechte Betriebsrat
ArbZGMax. 8 Std./Tag (bis 10 möglich)
BGBPrivatrechtliche Basis des Ausbildungsvertrags
JArbSchG – Kernregelungen (oft geprüft!)
  • Max. Arbeitszeit: 8 Std./Tag, 40 Std./Woche
  • Pause ab 4,5 Std.: 30 Min. | ab 6 Std.: 60 Min.
  • Nachtruhe: kein Einsatz 20–06 Uhr
  • Urlaub: 15–30 Tage je nach Alter (unter 16 = 30 Tage)
  • Kein Einsatz Sa/So/Feiertag (Ausnahmen möglich)
§ 14 = Pflichten Ausbildender · § 13 = Pflichten Azubi · § 10 = Vertrag · § 38 = Abschlussprüfung
1.3 · Strukturen des Berufsbildungssystems
Sektoren
  • Duales System: Betrieb + Berufsschule ← wichtigster Sektor!
  • Schulberufssystem: Vollzeitschulen (z.B. Erzieher:in)
  • Übergangssystem: Maßnahmen ohne Abschluss
  • Tertiärbereich: Hochschulen, Akademien
Lernorte im dualen System
  • Betrieb: Praxis, Ausbilder:in zuständig
  • Berufsschule: Theorie, Lernfelder
  • ÜBS: ergänzend, v.a. im Handwerk
Zuständige Stellen (§ 71 BBiG)
  • IHK – kaufmännische Berufe
  • HWK – Handwerksberufe
  • Aufgaben: Verzeichnis, Prüfungen, Beratung, Überwachung
Merksatz: „Betrieb und Berufsschule sind gleichwertig, aber eigenverantwortlich."
1.4 · Ausbildungsordnung & Flexibilisierung
Pflichtbestandteile der Ausbildungsordnung (§ 5 BBiG)
  • Bezeichnung des Ausbildungsberufs
  • Ausbildungsdauer (1,5–3,5 Jahre)
  • Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten
  • Ausbildungsrahmenplan
  • Prüfungsanforderungen
Flexibilisierung (§ 7, 8 BBiG)
  • Verkürzung bei guten Leistungen (§ 8 Abs. 1)
  • Verlängerung bei Bedarf (§ 8 Abs. 2)
  • Anrechnung vorheriger Bildungsgänge (§ 7)
1.5 · Betriebliche Eignung prüfen
Persönliche Eignung (§ 28–30 BBiG)
  • Keine schwere Straftat (bes. gegen Personen)
  • Keine BBiG-Verstöße
  • Kein Entzug des Ausbildungsrechts
  • Fachliche Eignung (AEVO-Prüfung)
Eignung der Ausbildungsstätte (§ 27 BBiG)
Muss alle Inhalte der AO vermitteln können. Lücken → überbetriebliche Ausbildung / Verbundmodell.
1.6 · Berufsvorbereitung  |  1.7 · Mitwirkende
Vorbereitende Maßnahmen
  • BvB – Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
  • EQ – Einstiegsqualifizierung (6–12 Monate)
  • abH – Ausbildungsbegleitende Hilfen
  • Betriebspraktika / Berufsorientierung
Mitwirkende
  • Betriebsrat: Mitbestimmung (§ 98 BetrVG)
  • JAV: Interessenvertretung der Azubis
  • Ausbildende Fachkräfte: Praxisbegleitung
  • Berufsschule: Koordination Lernfelder
2Ausbildung vorbereiten & bei Einstellung mitwirken
2.1 · Betriebliche Ausbildungspläne erstellen
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG – Ausbildung muss „planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert" durchgeführt werden.
Betrieblicher Ausbildungsplan
  • Basiert auf Ausbildungsrahmenplan (Mindestinhalte)
  • Betriebsspezifische Ergänzungen möglich
  • Mitbestimmung Betriebsrat (§ 98 BetrVG)
Individueller Ausbildungsplan
  • Für jeden Azubi individuell abgeleitet
  • Bestandteil des Vertrags · sachliche + zeitliche Gliederung
Lernorte im Betrieb
  • Arbeitsplatz: Hauptlernort, echte Aufgaben
  • Lehrwerkstatt: geschützte Lernumgebung
  • Unterweisungsraum: Theorie im Betrieb
  • ÜBS / andere Betriebe: für fehlende Inhalte
2.2 · Mitbestimmungsrechte
Betriebsrat (BetrVG)
  • § 98: Mitbestimmung bei Bildungsmaßnahmen
  • § 99: Mitbestimmung bei Einstellungen
  • § 102: Anhörung bei Kündigungen
JAV (Jugend- u. Auszubildendenvertretung)
  • Interessenvertretung für Azubis & Jugendliche <25 J.
  • Wahl ab 5 Arbeitnehmer:innen unter 25
Abstufung der Beteiligungsrechte
  • Mitbestimmung: Zustimmung erforderlich
  • Mitwirkung: Anhörung, kein Veto
  • Unterrichtung: nur Information
2.3 · Kooperationspartner & Auslandsausbildung
Externe Partner
  • ÜBS: Pflicht im Handwerk, sonst freiwillig
  • Verbundausbildung: mehrere Betriebe teilen Ausbildung
  • Auftragsausbildung: Betrieb A bildet für Betrieb B aus
Auslandsausbildung (§ 2 Abs. 3 BBiG)
Bis zu ¼ der Ausbildungszeit im Ausland möglich. EU-Förderung: Erasmus+
2.4 · Auswahlverfahren anwenden
Marketing-Mix der Ausbildung
Produktpolitik (Beruf, Benefits) Preispolitik (Vergütung) Distributionspolitik (Schulen, Praktika) Kommunikationspolitik (Werbung, PR)
AGG – Verbotene Merkmale: Alter · Geschlecht · Herkunft · Religion · Behinderung · sexuelle Identität → Stellenanzeigen müssen neutral sein!
Auswahlverfahren
  • Sichtung Bewerbungsunterlagen
  • Einstellungstest / Auswahltest
  • Vorstellungsgespräch
  • Assessment-Center (AC)
  • Praktikum / Probearbeit
2.5 · Ausbildungsvertrag ⚖️ (sehr prüfungsrelevant!)
Pflichtbestandteile BAV (§ 11 BBiG)
  • Art, sachliche und zeitliche Gliederung
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Stätte
  • Dauer der täglichen Ausbildungszeit
  • Probezeit (min. 1, max. 4 Monate)
  • Ausbildungsvergütung (Höhe + Zahlungsweise)
  • Urlaub
  • Kündigungsvoraussetzungen
  • Form des Ausbildungsnachweises
Pflichten des Ausbildenden (§ 14 BBiG)
  • Planmäßige Ausbildung durchführen
  • Kostenlose Ausbildungsmittel stellen
  • Berufsschulbesuch ermöglichen
  • Ausbildungsnachweis kontrollieren
  • Vergütung zahlen (§ 17) · Zeugnis ausstellen (§ 16)
Pflichten des Auszubildenden (§ 13 BBiG)
  • Ausbildungsmaßnahmen aktiv wahrnehmen
  • Berufsschule besuchen · Weisungen befolgen
  • Ausbildungsnachweis führen
  • Betriebsgeheimnisse wahren
Kündigung (§ 22 BBiG)
WannWerRegelung
ProbezeitBeideJederzeit, kein Grund nötig
Nach ProbezeitAusbildenderNur schwerer Grund (fristlos)
Nach ProbezeitAzubiFristlos bei schwerem Grund ODER 4 Wochen Frist bei Berufswechsel
Unwirksame Vereinbarungen (§ 12 BBiG)
  • Abweichung zu Ungunsten des Azubis vom BBiG
  • Entschädigung für Ausbildung verlangen
  • Berufliche Freiheit danach einschränken
  • Vertragsstrafen für den Azubi
Probezeit-Kündigung = kein Grund nötig! Azubi kann nach Probezeit mit 4-Wochen-Frist wegen Berufswechsel kündigen – Prüfungsfalle!
2.5 · Vergütung (§ 17–19 BBiG)
  • Mindestausbildungsvergütung gesetzlich seit 2020 (§ 17 Abs. 2)
  • Tarifvertrag geht vor (kann höher sein)
  • Zahlung spätestens letzter Arbeitstag des Monats (§ 18)
  • Bei Krankheit: Fortzahlung bis 6 Wochen (§ 19)
  • Berufsschule, Urlaub, Prüfungen: Vergütung läuft weiter
3Ausbildung durchführen
3.1 · Didaktische Prinzipien & Lernbedingungen ⭐
6 Didaktische Prinzipien
PrinzipBedeutung
AnschaulichkeitLernen mit möglichst vielen Sinnen
EntwicklungsgemäßheitInhalt an Alter & Stand anpassen
ZielklarheitKlare Ziele → selbstständiges Handeln
PraxisnäheLernen an echten Betriebsaufgaben
AktivitätLernen durch Tun, Eigenverantwortung
ErfolgssicherungKontinuierliche Lernerfolgskontrolle
Strukturierung – vom … Leichten → Schweren · Nahen → Entfernten · Konkreten → Abstrakten · Einfachen → Komplexen · Bekannten → Unbekannten
Lerntypen
VisuellAuditivKinästhetischKommunikativ
3.2 · Probezeit
Probezeit (§ 20 BBiG)
  • Mindestdauer: 1 Monat | Höchstdauer: 4 Monate
  • Kündigung jederzeit ohne Grund möglich
  • Zweck: gegenseitiges Kennenlernen, Eignungsfeststellung
3.3 · Lernziele & Handlungskompetenz
3 Lernzieldimensionen
  • Kognitiv: Wissen, Verstehen, Anwenden, Analysieren
  • Psychomotorisch: Handfertigkeiten, praktische Abläufe
  • Affektiv: Einstellungen, Werte, soziales Verhalten
Berufliche Handlungskompetenz – 4 Säulen
FachkompetenzMethodenkompetenzSozialkompetenzPersonalkompetenz
Vollständige Handlung – 6 Schritte
1 Informieren2 Planen3 Entscheiden4 Ausführen5 Kontrollieren6 Bewerten
3.4 · Ausbildungsmethoden ⭐⭐
Kompetenzförderliche Methoden (VORRANG!)
MethodeMerkmale
LernauftragAzubi bearbeitet selbstständig; Ausbilder = Coach
Leittext-MethodeStrukturierter Text → vollst. Handlung (6 Schritte)
ProjektmethodeKomplex: Planung, Durchführung, Präsentation
PlanspielSimulation betrieblicher Entscheidungen
FallmethodeAnalyse realer/fiktiver Fälle
4-Stufen-Methode ⭐⭐ (für Handfertigkeiten)
1 Vorbereitung 2 Vormachen / Erklären 3 Nachmachen 4 Üben / Selbstständigkeit

→ Keine Stufe überspringen!

Weitere darbietende Methoden
  • Vortrag/Präsentation: wenig Eigenaktivität, für Einführungen
  • Lehrgespräch: gelenkte Frage-Antwort-Runde
  • Demonstration: Vorführen ohne Schritt-Erklärung
Ausbildungsmedien
  • Analog: Lehrbücher, Arbeitsblätter, Plakate
  • Digital: E-Learning, LMS, Videos, Simulationen
  • Auswahl nach Lernziel und Zielgruppe!
4-Stufen-Methode ist IMMER prüfungsrelevant. Reihenfolge auswendig! Kompetenzförderliche Methoden haben Vorrang.
3.5 · Lernschwierigkeiten & besondere Förderung
Ursachen für Lernschwierigkeiten
  • Private Probleme, gesundheitliche Einschränkungen
  • Fehlende Voraussetzungen / Wissenslücken
  • Falscher Methoden- oder Medieneinsatz
  • LRS, Behinderung
Unterstützungsmaßnahmen
  • abH – Ausbildungsbegleitende Hilfen
  • Verlängerung der Ausbildung (§ 8 Abs. 2)
  • Nachteilsausgleich bei Prüfungen (§ 65 BBiG)
Leistungsstarke Azubis (3.6)
  • Verkürzung der Ausbildung (§ 8 Abs. 1)
  • Vorzeitige Zulassung zur AP (§ 45 Abs. 1)
  • Zusatzqualifikationen, Wettbewerbe
3.7 · Entwicklung fördern & Konflikte lösen
Sozialisationsinstanzen
Primär: Familie, KindergartenSekundär: Schule, Peers, MedienTertiär: Betrieb, Hochschule
Kommunikation – 4-Ohren-Modell
SachinhaltSelbstoffenbarungBeziehungsseiteAppell

→ Aktives Zuhören · Ich-Botschaften statt Du-Vorwürfe

Konflikte & Strategien
  • Arten: Sach-, Beziehungs-, Rollen-, Wertekonflikt
  • Strategien: Kooperieren · Kompromiss · Nachgeben · Durchsetzen · Vermeiden
  • Mediation als neutrale Lösung
  • Ausbildungsabbrüche durch frühzeitige Gespräche vermeiden
3.8 · Leistungsbeurteilung ⭐⭐
Formen der Erfolgskontrolle
FormBeschreibung
BeobachtungZielgerichtet, nur Fakten – keine Bewertungen dokumentieren!
ArbeitsprobePraktischen Leistungsstand feststellen
LernerfolgskontrolleMündlich oder schriftlich nach Lerneinheit
AusbildungsnachweisWöchentlich zu führen; schriftlich/elektronisch
ZwischenprüfungGesetzlich (§ 48 BBiG); nach ca. Hälfte der Zeit
Beurteilungsfehler – AUSWENDIG LERNEN! ⭐
FehlerErklärung
Halo-EffektEin Merkmal überstrahlt alle anderen
Milde-/StrengetendenzSystematisch zu gut / zu schlecht
Tendenz zur MitteExtreme Bewertungen werden vermieden
Sympathie-FehlerPersönliche Zuneigung beeinflusst Urteil
Recency-EffektNur jüngste Ereignisse zählen
Nikolaus-EffektLetzter Eindruck dominiert das Urteil
Lernbedarfsgespräch: Regelmäßig führen · Lob + Kritik · Maßnahmen ableiten · Ziele vereinbaren · Förderplan erstellen
Beurteilungsfehler = absoluter Prüfungsklassiker! Mindestens 4–5 mit Erklärung auswendig können.
4Ausbildung abschließen
4.1 · Abschlussprüfung ⭐
Abschlussprüfung (§ 37 ff. BBiG)
  • Stellt berufliche Handlungsfähigkeit fest
  • § 38: prüft Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten + Berufsschulstoff
  • Organisiert durch die zuständige Stelle
Gestreckte Abschlussprüfung
  • Ersetzt Zwischenprüfung + AP in vielen Berufen
  • Teil 1: nach ca. Hälfte der Ausbildung (fließt in Note ein!)
  • Teil 2: zum Ende der Ausbildung
Prüfungsausschüsse (§ 40 BBiG)
  • Mindestens 3 Mitglieder, paritätisch besetzt
  • Arbeitgeber + Arbeitnehmer + Berufsschullehrer:in
  • Beide Seiten müssen gleich stark vertreten sein
Nicht bestandene Prüfung (§ 37 Abs. 1)
  • Max. 2 Wiederholungsprüfungen
  • Verlängerung der Ausbildung nur auf Wunsch des Azubis
Freistellung (§ 15 BBiG) – Azubis sind für Prüfungen und Vorbereitungstage freizustellen. Vergütung läuft weiter.
Vorzeitige Zulassung (§ 45 Abs. 1 BBiG) – Bei sehr guten Leistungen kann Zulassung vor Ende der Ausbildungszeit beantragt werden.
4.3 · Schriftliche Zeugnisse ⭐
Drei-Zertifikate-System
ZeugnisGrundlageVon wem
BerufsschulzeugnisSchulgesetzeBerufsschullehrer:in
Prüfungszeugnis§ 37 Abs. 2 BBiGPrüfungsausschuss
Ausbildungszeugnis§ 16 BBiGAusbilder:in / Betrieb
Einfaches Zeugnis (§ 16 Abs. 1) – Pflicht!
Art, Dauer, Ziel der Ausbildung + erworbene Fertigkeiten & Kenntnisse
Qualifiziertes Zeugnis (§ 16 Abs. 2) – nur auf Verlangen!
+ Angaben zu Führung und Leistung
Zeugnissprache – Kodiertes Deutsch!
FormulierungNote
„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"Sehr gut (1)
„stets zu unserer vollen Zufriedenheit"Gut (2)
„zu unserer vollen Zufriedenheit"Befriedigend (3)
„zu unserer Zufriedenheit"Ausreichend (4)
„im Großen und Ganzen …"Mangelhaft (5)
Einfaches Zeugnis = Pflicht ohne Anforderung. Qualifiziertes Zeugnis = NUR auf Verlangen des Azubis!
4.4 · Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen
Weiterbildungswege
  • Fortbildung: Meister:in, Fachwirt:in, Techniker:in
  • Duales Studium · Aufstiegsstipendium
  • Lebensbegleitendes Lernen (§ 1 BBiG)
Förderungen
  • AFBG (Aufstiegs-BAföG): Meister-/Technikerförderung
  • Aufstiegsstipendium (BMBF)
  • Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit)
Übernahme: Keine gesetzliche Pflicht. Tarifverträge können Übernahmefristen regeln.
§Wichtige Paragraphen – Schnellreferenz
BBiG – Alle wichtigen §§
§Inhalt
§ 1Ziel der Berufsausbildung / lebensbegleitendes Lernen
§ 5Ausbildungsordnung – Pflichtbestandteile
§ 7Anrechnung vorheriger Bildungsgänge
§ 8Verlängerung / Verkürzung der Ausbildungszeit
§ 10Berufsausbildungsvertrag (BAV)
§ 11Pflichtinhalte des BAV
§ 12Unwirksame Vereinbarungen
§ 13 ⭐Pflichten des/der Auszubildenden
§ 14 ⭐Pflichten des Ausbildenden
§ 15Freistellung (Berufsschule & Prüfungen)
§ 16 ⭐Zeugnis (einfach + qualifiziert)
§ 17 ⭐Ausbildungsvergütung (Mindesthöhe)
§ 18Zahlung bis letzter Arbeitstag des Monats
§ 19Vergütung bei Krankheit, Schule, Urlaub
§ 20 ⭐Probezeit (1–4 Monate)
§ 22 ⭐Kündigung des BAV
§ 27Geeignete Ausbildungsstätte
§ 28Persönliche Eignung des Ausbilders
§ 37 ⭐Abschlussprüfung
§ 38Prüfungsgegenstand
§ 40 ⭐Prüfungsausschüsse (paritätisch)
§ 45Vorzeitige Zulassung zur AP
§ 48Zwischenprüfung
§ 65Nachteilsausgleich (Behinderung)
§ 71Zuständige Stellen
§ 98 BetrVGMitbestimmung Betriebsrat Bildungsmaßnahmen
§§ 13, 14, 16, 17, 20, 22, 37, 40 = absolute Prüfungs-Klassiker. Diese im Schlaf können!
Eiling / Schlotthauer · Handlungsfeld Ausbildung · 14. Auflage · FELDHAUS Verlag
🍀 Viel Erfolg bei deiner Prüfung am Montag!