1Ausbildungsvoraussetzungen prüfen & planen▼
1.1 · Vorteile & Nutzen betrieblicher Ausbildung▼
Direkter Nutzen für den Betrieb
- Bedarfsgerechte Qualifikation (qualitativ & quantitativ)
- Geringere Einarbeitungskosten
- Reduzierte Suchkosten nach Fachkräften
- Weniger Fehlbesetzungsrisiko
- Optimierte Altersstruktur im Betrieb
- Imagesteigerung des Unternehmens
Indirekter / gesellschaftlicher Nutzen
- Nachwuchssicherung für den Fachkräftemarkt
- Reduktion der Jugendarbeitslosigkeit
- Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit
- Gesellschaftliche Verantwortung
BBiG-Ziel: Vermittlung der beruflichen Handlungskompetenz für eine qualifizierte Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt.
Direkter vs. indirekter Nutzen kommt regelmäßig! Mindestens 3 Beispiele je Seite einprägen.
1.2 · Rechtliche Rahmenbedingungen▼
Wichtige Gesetze
| Gesetz | Kerninhalt |
|---|---|
| BBiG | Zentrales Regelwerk: Ausbildungsverhältnis, Rechte/Pflichten, Prüfungen |
| HwO | BBiG-Äquivalent fürs Handwerk |
| AEVO | Ausbilder-Eignungsverordnung |
| JArbSchG | Jugendarbeitsschutz: Zeiten, Pausen, Urlaub <18 J. |
| BUrlG | Mindesturlaub (24 Werktage) |
| AGG | Diskriminierungsschutz bei Auswahl |
| BetrVG | Mitbestimmungsrechte Betriebsrat |
| ArbZG | Max. 8 Std./Tag (bis 10 möglich) |
| BGB | Privatrechtliche Basis des Ausbildungsvertrags |
JArbSchG – Kernregelungen (oft geprüft!)
- Max. Arbeitszeit: 8 Std./Tag, 40 Std./Woche
- Pause ab 4,5 Std.: 30 Min. | ab 6 Std.: 60 Min.
- Nachtruhe: kein Einsatz 20–06 Uhr
- Urlaub: 15–30 Tage je nach Alter (unter 16 = 30 Tage)
- Kein Einsatz Sa/So/Feiertag (Ausnahmen möglich)
§ 14 = Pflichten Ausbildender · § 13 = Pflichten Azubi · § 10 = Vertrag · § 38 = Abschlussprüfung
1.3 · Strukturen des Berufsbildungssystems▼
Sektoren
- Duales System: Betrieb + Berufsschule ← wichtigster Sektor!
- Schulberufssystem: Vollzeitschulen (z.B. Erzieher:in)
- Übergangssystem: Maßnahmen ohne Abschluss
- Tertiärbereich: Hochschulen, Akademien
Lernorte im dualen System
- Betrieb: Praxis, Ausbilder:in zuständig
- Berufsschule: Theorie, Lernfelder
- ÜBS: ergänzend, v.a. im Handwerk
Zuständige Stellen (§ 71 BBiG)
- IHK – kaufmännische Berufe
- HWK – Handwerksberufe
- Aufgaben: Verzeichnis, Prüfungen, Beratung, Überwachung
Merksatz: „Betrieb und Berufsschule sind gleichwertig, aber eigenverantwortlich."
1.4 · Ausbildungsordnung & Flexibilisierung▼
Pflichtbestandteile der Ausbildungsordnung (§ 5 BBiG)
- Bezeichnung des Ausbildungsberufs
- Ausbildungsdauer (1,5–3,5 Jahre)
- Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten
- Ausbildungsrahmenplan
- Prüfungsanforderungen
Flexibilisierung (§ 7, 8 BBiG)
- Verkürzung bei guten Leistungen (§ 8 Abs. 1)
- Verlängerung bei Bedarf (§ 8 Abs. 2)
- Anrechnung vorheriger Bildungsgänge (§ 7)
1.5 · Betriebliche Eignung prüfen▼
Persönliche Eignung (§ 28–30 BBiG)
- Keine schwere Straftat (bes. gegen Personen)
- Keine BBiG-Verstöße
- Kein Entzug des Ausbildungsrechts
- Fachliche Eignung (AEVO-Prüfung)
Eignung der Ausbildungsstätte (§ 27 BBiG)
Muss alle Inhalte der AO vermitteln können. Lücken → überbetriebliche Ausbildung / Verbundmodell.
Muss alle Inhalte der AO vermitteln können. Lücken → überbetriebliche Ausbildung / Verbundmodell.
1.6 · Berufsvorbereitung | 1.7 · Mitwirkende▼
Vorbereitende Maßnahmen
- BvB – Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
- EQ – Einstiegsqualifizierung (6–12 Monate)
- abH – Ausbildungsbegleitende Hilfen
- Betriebspraktika / Berufsorientierung
Mitwirkende
- Betriebsrat: Mitbestimmung (§ 98 BetrVG)
- JAV: Interessenvertretung der Azubis
- Ausbildende Fachkräfte: Praxisbegleitung
- Berufsschule: Koordination Lernfelder
2Ausbildung vorbereiten & bei Einstellung mitwirken▼
2.1 · Betriebliche Ausbildungspläne erstellen▼
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG – Ausbildung muss „planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert" durchgeführt werden.
Betrieblicher Ausbildungsplan
- Basiert auf Ausbildungsrahmenplan (Mindestinhalte)
- Betriebsspezifische Ergänzungen möglich
- Mitbestimmung Betriebsrat (§ 98 BetrVG)
Individueller Ausbildungsplan
- Für jeden Azubi individuell abgeleitet
- Bestandteil des Vertrags · sachliche + zeitliche Gliederung
Lernorte im Betrieb
- Arbeitsplatz: Hauptlernort, echte Aufgaben
- Lehrwerkstatt: geschützte Lernumgebung
- Unterweisungsraum: Theorie im Betrieb
- ÜBS / andere Betriebe: für fehlende Inhalte
2.2 · Mitbestimmungsrechte▼
Betriebsrat (BetrVG)
- § 98: Mitbestimmung bei Bildungsmaßnahmen
- § 99: Mitbestimmung bei Einstellungen
- § 102: Anhörung bei Kündigungen
JAV (Jugend- u. Auszubildendenvertretung)
- Interessenvertretung für Azubis & Jugendliche <25 J.
- Wahl ab 5 Arbeitnehmer:innen unter 25
Abstufung der Beteiligungsrechte
- Mitbestimmung: Zustimmung erforderlich
- Mitwirkung: Anhörung, kein Veto
- Unterrichtung: nur Information
2.3 · Kooperationspartner & Auslandsausbildung▼
Externe Partner
- ÜBS: Pflicht im Handwerk, sonst freiwillig
- Verbundausbildung: mehrere Betriebe teilen Ausbildung
- Auftragsausbildung: Betrieb A bildet für Betrieb B aus
Auslandsausbildung (§ 2 Abs. 3 BBiG)
Bis zu ¼ der Ausbildungszeit im Ausland möglich. EU-Förderung: Erasmus+
Bis zu ¼ der Ausbildungszeit im Ausland möglich. EU-Förderung: Erasmus+
2.4 · Auswahlverfahren anwenden▼
Marketing-Mix der Ausbildung
AGG – Verbotene Merkmale: Alter · Geschlecht · Herkunft · Religion · Behinderung · sexuelle Identität → Stellenanzeigen müssen neutral sein!
Auswahlverfahren
- Sichtung Bewerbungsunterlagen
- Einstellungstest / Auswahltest
- Vorstellungsgespräch
- Assessment-Center (AC)
- Praktikum / Probearbeit
2.5 · Ausbildungsvertrag ⚖️ (sehr prüfungsrelevant!)▼
Pflichtbestandteile BAV (§ 11 BBiG)
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Stätte
- Dauer der täglichen Ausbildungszeit
- Probezeit (min. 1, max. 4 Monate)
- Ausbildungsvergütung (Höhe + Zahlungsweise)
- Urlaub
- Kündigungsvoraussetzungen
- Form des Ausbildungsnachweises
Pflichten des Ausbildenden (§ 14 BBiG)
- Planmäßige Ausbildung durchführen
- Kostenlose Ausbildungsmittel stellen
- Berufsschulbesuch ermöglichen
- Ausbildungsnachweis kontrollieren
- Vergütung zahlen (§ 17) · Zeugnis ausstellen (§ 16)
Pflichten des Auszubildenden (§ 13 BBiG)
- Ausbildungsmaßnahmen aktiv wahrnehmen
- Berufsschule besuchen · Weisungen befolgen
- Ausbildungsnachweis führen
- Betriebsgeheimnisse wahren
Kündigung (§ 22 BBiG)
| Wann | Wer | Regelung |
|---|---|---|
| Probezeit | Beide | Jederzeit, kein Grund nötig |
| Nach Probezeit | Ausbildender | Nur schwerer Grund (fristlos) |
| Nach Probezeit | Azubi | Fristlos bei schwerem Grund ODER 4 Wochen Frist bei Berufswechsel |
Unwirksame Vereinbarungen (§ 12 BBiG)
- Abweichung zu Ungunsten des Azubis vom BBiG
- Entschädigung für Ausbildung verlangen
- Berufliche Freiheit danach einschränken
- Vertragsstrafen für den Azubi
Probezeit-Kündigung = kein Grund nötig! Azubi kann nach Probezeit mit 4-Wochen-Frist wegen Berufswechsel kündigen – Prüfungsfalle!
2.5 · Vergütung (§ 17–19 BBiG)▼
- Mindestausbildungsvergütung gesetzlich seit 2020 (§ 17 Abs. 2)
- Tarifvertrag geht vor (kann höher sein)
- Zahlung spätestens letzter Arbeitstag des Monats (§ 18)
- Bei Krankheit: Fortzahlung bis 6 Wochen (§ 19)
- Berufsschule, Urlaub, Prüfungen: Vergütung läuft weiter
3Ausbildung durchführen▼
3.1 · Didaktische Prinzipien & Lernbedingungen ⭐▼
6 Didaktische Prinzipien
| Prinzip | Bedeutung |
|---|---|
| Anschaulichkeit | Lernen mit möglichst vielen Sinnen |
| Entwicklungsgemäßheit | Inhalt an Alter & Stand anpassen |
| Zielklarheit | Klare Ziele → selbstständiges Handeln |
| Praxisnähe | Lernen an echten Betriebsaufgaben |
| Aktivität | Lernen durch Tun, Eigenverantwortung |
| Erfolgssicherung | Kontinuierliche Lernerfolgskontrolle |
Strukturierung – vom … Leichten → Schweren · Nahen → Entfernten · Konkreten → Abstrakten · Einfachen → Komplexen · Bekannten → Unbekannten
Lerntypen
3.2 · Probezeit▼
Probezeit (§ 20 BBiG)
- Mindestdauer: 1 Monat | Höchstdauer: 4 Monate
- Kündigung jederzeit ohne Grund möglich
- Zweck: gegenseitiges Kennenlernen, Eignungsfeststellung
3.3 · Lernziele & Handlungskompetenz▼
3 Lernzieldimensionen
- Kognitiv: Wissen, Verstehen, Anwenden, Analysieren
- Psychomotorisch: Handfertigkeiten, praktische Abläufe
- Affektiv: Einstellungen, Werte, soziales Verhalten
Berufliche Handlungskompetenz – 4 Säulen
Vollständige Handlung – 6 Schritte
3.4 · Ausbildungsmethoden ⭐⭐▼
Kompetenzförderliche Methoden (VORRANG!)
| Methode | Merkmale |
|---|---|
| Lernauftrag | Azubi bearbeitet selbstständig; Ausbilder = Coach |
| Leittext-Methode | Strukturierter Text → vollst. Handlung (6 Schritte) |
| Projektmethode | Komplex: Planung, Durchführung, Präsentation |
| Planspiel | Simulation betrieblicher Entscheidungen |
| Fallmethode | Analyse realer/fiktiver Fälle |
4-Stufen-Methode ⭐⭐ (für Handfertigkeiten)
→ Keine Stufe überspringen!
Weitere darbietende Methoden
- Vortrag/Präsentation: wenig Eigenaktivität, für Einführungen
- Lehrgespräch: gelenkte Frage-Antwort-Runde
- Demonstration: Vorführen ohne Schritt-Erklärung
Ausbildungsmedien
- Analog: Lehrbücher, Arbeitsblätter, Plakate
- Digital: E-Learning, LMS, Videos, Simulationen
- Auswahl nach Lernziel und Zielgruppe!
4-Stufen-Methode ist IMMER prüfungsrelevant. Reihenfolge auswendig! Kompetenzförderliche Methoden haben Vorrang.
3.5 · Lernschwierigkeiten & besondere Förderung▼
Ursachen für Lernschwierigkeiten
- Private Probleme, gesundheitliche Einschränkungen
- Fehlende Voraussetzungen / Wissenslücken
- Falscher Methoden- oder Medieneinsatz
- LRS, Behinderung
Unterstützungsmaßnahmen
- abH – Ausbildungsbegleitende Hilfen
- Verlängerung der Ausbildung (§ 8 Abs. 2)
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen (§ 65 BBiG)
Leistungsstarke Azubis (3.6)
- Verkürzung der Ausbildung (§ 8 Abs. 1)
- Vorzeitige Zulassung zur AP (§ 45 Abs. 1)
- Zusatzqualifikationen, Wettbewerbe
3.7 · Entwicklung fördern & Konflikte lösen▼
Sozialisationsinstanzen
Kommunikation – 4-Ohren-Modell
→ Aktives Zuhören · Ich-Botschaften statt Du-Vorwürfe
Konflikte & Strategien
- Arten: Sach-, Beziehungs-, Rollen-, Wertekonflikt
- Strategien: Kooperieren · Kompromiss · Nachgeben · Durchsetzen · Vermeiden
- Mediation als neutrale Lösung
- Ausbildungsabbrüche durch frühzeitige Gespräche vermeiden
3.8 · Leistungsbeurteilung ⭐⭐▼
Formen der Erfolgskontrolle
| Form | Beschreibung |
|---|---|
| Beobachtung | Zielgerichtet, nur Fakten – keine Bewertungen dokumentieren! |
| Arbeitsprobe | Praktischen Leistungsstand feststellen |
| Lernerfolgskontrolle | Mündlich oder schriftlich nach Lerneinheit |
| Ausbildungsnachweis | Wöchentlich zu führen; schriftlich/elektronisch |
| Zwischenprüfung | Gesetzlich (§ 48 BBiG); nach ca. Hälfte der Zeit |
Beurteilungsfehler – AUSWENDIG LERNEN! ⭐
| Fehler | Erklärung |
|---|---|
| Halo-Effekt | Ein Merkmal überstrahlt alle anderen |
| Milde-/Strengetendenz | Systematisch zu gut / zu schlecht |
| Tendenz zur Mitte | Extreme Bewertungen werden vermieden |
| Sympathie-Fehler | Persönliche Zuneigung beeinflusst Urteil |
| Recency-Effekt | Nur jüngste Ereignisse zählen |
| Nikolaus-Effekt | Letzter Eindruck dominiert das Urteil |
Lernbedarfsgespräch: Regelmäßig führen · Lob + Kritik · Maßnahmen ableiten · Ziele vereinbaren · Förderplan erstellen
Beurteilungsfehler = absoluter Prüfungsklassiker! Mindestens 4–5 mit Erklärung auswendig können.
4Ausbildung abschließen▼
4.1 · Abschlussprüfung ⭐▼
Abschlussprüfung (§ 37 ff. BBiG)
- Stellt berufliche Handlungsfähigkeit fest
- § 38: prüft Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten + Berufsschulstoff
- Organisiert durch die zuständige Stelle
Gestreckte Abschlussprüfung
- Ersetzt Zwischenprüfung + AP in vielen Berufen
- Teil 1: nach ca. Hälfte der Ausbildung (fließt in Note ein!)
- Teil 2: zum Ende der Ausbildung
Prüfungsausschüsse (§ 40 BBiG)
- Mindestens 3 Mitglieder, paritätisch besetzt
- Arbeitgeber + Arbeitnehmer + Berufsschullehrer:in
- Beide Seiten müssen gleich stark vertreten sein
Nicht bestandene Prüfung (§ 37 Abs. 1)
- Max. 2 Wiederholungsprüfungen
- Verlängerung der Ausbildung nur auf Wunsch des Azubis
Freistellung (§ 15 BBiG) – Azubis sind für Prüfungen und Vorbereitungstage freizustellen. Vergütung läuft weiter.
Vorzeitige Zulassung (§ 45 Abs. 1 BBiG) – Bei sehr guten Leistungen kann Zulassung vor Ende der Ausbildungszeit beantragt werden.
4.3 · Schriftliche Zeugnisse ⭐▼
Drei-Zertifikate-System
| Zeugnis | Grundlage | Von wem |
|---|---|---|
| Berufsschulzeugnis | Schulgesetze | Berufsschullehrer:in |
| Prüfungszeugnis | § 37 Abs. 2 BBiG | Prüfungsausschuss |
| Ausbildungszeugnis | § 16 BBiG | Ausbilder:in / Betrieb |
Einfaches Zeugnis (§ 16 Abs. 1) – Pflicht!
Art, Dauer, Ziel der Ausbildung + erworbene Fertigkeiten & Kenntnisse
Art, Dauer, Ziel der Ausbildung + erworbene Fertigkeiten & Kenntnisse
Qualifiziertes Zeugnis (§ 16 Abs. 2) – nur auf Verlangen!
+ Angaben zu Führung und Leistung
+ Angaben zu Führung und Leistung
Zeugnissprache – Kodiertes Deutsch!
| Formulierung | Note |
|---|---|
| „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" | Sehr gut (1) |
| „stets zu unserer vollen Zufriedenheit" | Gut (2) |
| „zu unserer vollen Zufriedenheit" | Befriedigend (3) |
| „zu unserer Zufriedenheit" | Ausreichend (4) |
| „im Großen und Ganzen …" | Mangelhaft (5) |
Einfaches Zeugnis = Pflicht ohne Anforderung. Qualifiziertes Zeugnis = NUR auf Verlangen des Azubis!
4.4 · Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen▼
Weiterbildungswege
- Fortbildung: Meister:in, Fachwirt:in, Techniker:in
- Duales Studium · Aufstiegsstipendium
- Lebensbegleitendes Lernen (§ 1 BBiG)
Förderungen
- AFBG (Aufstiegs-BAföG): Meister-/Technikerförderung
- Aufstiegsstipendium (BMBF)
- Bildungsgutschein (Agentur für Arbeit)
Übernahme: Keine gesetzliche Pflicht. Tarifverträge können Übernahmefristen regeln.
§Wichtige Paragraphen – Schnellreferenz▼
BBiG – Alle wichtigen §§▼
| § | Inhalt |
|---|---|
| § 1 | Ziel der Berufsausbildung / lebensbegleitendes Lernen |
| § 5 | Ausbildungsordnung – Pflichtbestandteile |
| § 7 | Anrechnung vorheriger Bildungsgänge |
| § 8 | Verlängerung / Verkürzung der Ausbildungszeit |
| § 10 | Berufsausbildungsvertrag (BAV) |
| § 11 | Pflichtinhalte des BAV |
| § 12 | Unwirksame Vereinbarungen |
| § 13 ⭐ | Pflichten des/der Auszubildenden |
| § 14 ⭐ | Pflichten des Ausbildenden |
| § 15 | Freistellung (Berufsschule & Prüfungen) |
| § 16 ⭐ | Zeugnis (einfach + qualifiziert) |
| § 17 ⭐ | Ausbildungsvergütung (Mindesthöhe) |
| § 18 | Zahlung bis letzter Arbeitstag des Monats |
| § 19 | Vergütung bei Krankheit, Schule, Urlaub |
| § 20 ⭐ | Probezeit (1–4 Monate) |
| § 22 ⭐ | Kündigung des BAV |
| § 27 | Geeignete Ausbildungsstätte |
| § 28 | Persönliche Eignung des Ausbilders |
| § 37 ⭐ | Abschlussprüfung |
| § 38 | Prüfungsgegenstand |
| § 40 ⭐ | Prüfungsausschüsse (paritätisch) |
| § 45 | Vorzeitige Zulassung zur AP |
| § 48 | Zwischenprüfung |
| § 65 | Nachteilsausgleich (Behinderung) |
| § 71 | Zuständige Stellen |
| § 98 BetrVG | Mitbestimmung Betriebsrat Bildungsmaßnahmen |
§§ 13, 14, 16, 17, 20, 22, 37, 40 = absolute Prüfungs-Klassiker. Diese im Schlaf können!
Eiling / Schlotthauer · Handlungsfeld Ausbildung · 14. Auflage · FELDHAUS Verlag
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